Medienmitteilung Steuerverwaltung Kanton Solothurn 21.09.2021
Privatnutzung von Geschäftsfahrzeugen wird neu besteuert Die pauschale Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen wird erweitert. Künftig umfasst die Pauschale von 0,9 Prozent des Fahrzeugkaufpreises auch die Fahrkosten zum Arbeitsort. Steuerinfo